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REITLEHRER haftpflicht


Jeder Reitlehrer muss damit rechnen, dass es in seinem Einflussbereich zu Schäden an Personen, Tieren oder Dingen bzw. Sachen kommt. Im schlimmsten Fall bedeuten die Schadenersatzforderungen den Verlust der Existenz.Berechtigte Ansprüche werden im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfanges reguliert, unbegründete Ansprüche werden abgelehnt. Eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung ist für jeden Ausbilder wichtig. Sie tritt ein, wenn ein Schaden an der Person und oder Sache eines Reitschülers durch fahrlässige und schuldhafte Anweisung, Handlung oder Unterlassung des Reitlehrers/-ausbilders hervorgerufen wird und stellt eine existentielle Absicherung dar, die umfassenden Schutz vor einem möglichen finanziellen Ruin bietet. 

 Reitschüler unterstehen während des Unterrichtes immer der Aufsichtspflicht des Reitlehrers. Ein falsches Kommando, die Auswahl eines ungeeigneten Pferdes, ein zu hohes Hindernis. Der Reitlehrer läuft immer Gefahr, das Verschulden an einem Reitunfall zu tragen und haftet der Höhe nach unbegrenzt mit seinem gegenwärtigen und künftigen Vermögen. Im Rahmen unseres exklusiven Produktes ist auch das Bereiten von fremden Pferden abgesichert, ausgenommen Schäden am berittenen Pferd.



TRAINER MIT DOSB-Lizenz

Für Trainer mit einer DOSB-Lizenz haben wir einen exklusiven Rahmenvertrag mit Sonderkonditionen eingerichtet, mit dem wir die Bedürfnisse eines Trainers, Pferdewirtschaftsmeister oder Hilfsreitlehrer eingehen.

Kommen Sie auf uns zu!

 
 

Angebotsanfrage für eine Berufshaftpflichtversicherung
von Reitlehrern mit einer DOSB Lizenz (PDF-Download)