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VEREINS-haftpflicht


Die in Vereinen am häufigsten auftretenden Versicherungsfälle sind Haftlichtschäden. 

 Jeder Reitverein muss damit rechnen, dass es in seinem Einflussbereich zu Schäden an Personen, Tieren oder Dingen bzw. Sachen kommt. Im schlimmsten Fall bedeuten die Schadenersatzforderungen den Verlust der Existenz. Mögliche Schadensersatzforderungen können im schlimmsten Fall die Existenz gefährden. Umso wichtiger ist es, dass der Verein beziehungsweise der Inhaber die richtigen Versicherungen abgeschlossen hat.

Gut zu wissen: Sonderregelungen für Vorstände
 In der Regel sichert die Vereinshaftpflicht Mitglieder und Vorstände des Vereins umfassend ab. Handelt der Vorstand Dritten gegenüber allerdings fahrlässig, haftet nicht ausschließlich der Verein, sondern auch der Vorstand mit seinem Privatvermögen – ungeachtet dessen, ob er hapt- oder ehrenamtlich für den Verein tätig ist. Das kann nicht selten den finanziellen Ruin für den Verein bedeuten. Vorstände sollten daher unbedingt eine D & O Versicherung abschließen, die sie für derartige Fälle absichert.